Nach der Wende wurde dem neu erstandenen Kloster Hohenfurt der frühere Waldbesitz zurückerstattet, jedoch hatte die Verwaltung der staatlichen Forste gegen die in den Jahren 2016 bis 2018 erfolgte Rückgabe von rund 2.000 Hektar Land an die Abtei Einspruch erhoben. Während das Kreisgericht in Budweis (Ceške Budejovice) die Klage der Staatsforste bereits in erster Instanz zurückwies, gelangte das Oberlandesgericht in Prag zur gegenteiligen Auffassung. Es urteilte, dass die Ländereien nicht an die Abtei herausgegeben werden dürften. Das Verfassungsgericht bestätigte nun aber rechtskräftig die Rechtmäßigkeit der Restitution. Kathpress berichtet ausführlich.